„AKS“ Feistritzfluss
Im Herbst 2006 konnten wir die Fischereirechte an der Feistritz, über einen abschnitt von ca. 2,2 km im bereich St. Johann b. H. erwerben. Die Feistritz ist in diesem Bereich ein schönes Fliegengewässer. Die Feistritz darf nur durch Mitglieder befischt werden.
AKS Feistritzfluss St. Johann
Ab der Saison 2022 wird auf Grund eines Antrages bei der Jahreshauptversammlung, das Fischen bis 31. Oktober verlängert.
Wie jeder Verantwortungsvolle Angler weiß, gilt über die gesamte Saison die Fischereiordnung und das Steirische Landesgesetz (Schonzeit , Brittelmaß ). Ab 16. September dürfen nur noch Regenbogenforellen dem Wasser entnommen werden.
Die Fischereibedinungen für den AKS – Feistritzfluss
Der Mitgliedsbeitrag für das Fischen am Feistritzfluss beträgt –
zusätzlich zum bestehenden Mitgliedsbeitrag € 130.- jährlich.
Erlaubt sind 2 Angeltage pro Woche mit der Mitnahme von 2 Forellen wöchentlich.
Es dürfen monatlich 6 Forellen und in der Saison insgesamt 32 Stück Forellen dem Fluss entnommen werden. Jeder entnommene Fisch muss sofort, klar erkennbar und mit nichtlöschbarem Stift in die Fangliste eingetragen werden.
Die Aitel ist ohne Fanglimit freigegeben. Die Stückzahl muss in die Fangliste eingetragen werden
Äschen sind ausnahmslos GESCHONT
Brittelmaß für Forellen 26 cm, Aitel 30 cm
Saison 16. März – 31. Oktober
Nur so kann der Verein allen Fischern mit Erlaubnisschein den Fang ermöglichen.
Das Fischen ist nur mit Kunstködern, Fliege, Käse und einfachem Schonhakenerlaubt,
alle anderen Köder sind VERBOTEN.
Das Waten im Flussbett ist erlaubt
Schonhakenplicht! Schonhakenplicht! Schonhakenplicht!
Jeder Fischer muss in Besitz einer Landesfischereikarte sein!
Die Kontrollkarte ist bis zum 20. Jänner 2025 abzugeben.
Petri Heil wünscht: Der Vorstand