AKS Teich Feistritztal

Saisonstart 1.März

„AKS“ Teichanlage Feistritztal

 

Die Teichanlage Feistritztal ist ein ca. 2,5 ha großer Naturbelassener Grundwasserteich, in dem hauptsächlich Hechte und Zander nachbesetzt werden. Die Teichanlage Feistritztal  darf nur von Mitgliedern befischt werden.


Fischereiordnung Teichanlage Feistritztal

An der Teichanlage Feistritztal muss der Vorstand auf Grund einiger Vorkommnisse die Kontrollkarten ändern. Jeder gefangene und dem Brittelmaß entsprechende Raubfisch ist dem Gewässer zu entnehmen. Durch diese Regelung wird das Fanglimit auf fünf Stück Raubfische(Hecht und Zander) beschränkt. Es dürfen pro Monat zwei Fische entnommen werden. Die Regelung mit zwei Angelruten und einfachen Schonhaken ist nicht neu muss aber auf die Fangliste gedruckt werden. Es ist Mitgliedern gestattet Kinder bis 14 Jahren nur beim Karpfenfischen mitzunehmen, die Rutenanzahl von 2 Stück darf nicht überschritten werden.

Entnahme Brittelmaß:

Hecht: 60cm – 90cm, Zander: 40cm – 80 cm

Fische die nicht diesem Brittelmaß entsprechen, sind mit der erforderlichen Schonung zurück zu setzen.

Das Fischen ist nur Mitgliedern des Vereins AKS erlaubt. Es werden keine Gästekarten verkauft.

Der Teich wird am 1. März freigegeben und am 31. Dezember geschlossen(Vorausgesetz der Teich ist Teilweise Eisfrei. Das Eis darf nicht aufgeschlagen werden).

Nachtfischen ist ab 1. März – 31. Oktober erlaubt.

Ab 01. November bis 31. Dezember ist nur mehr das Raubfischfischen erlaubt.

Angelzeiten November und Dezember                          06.00 – 20.00 Uhr

Bei totem Köderfisch und Kunstködern ist ein einfacher Schonhaken zu verwenden.

Es dürfen nur Rotaugen, Rotfedern, Karauschen und Brachsen als Köderfische Mitgenommen werden. Pro Angelmonat dürfen max. 20 Köderfische mitgenommen werden.

Amur, Karpfen und Schleie sind geschont.

Ab Juni dürfen zwei Raubfische im Monat und fünf Raubfische in der Saison entnommen werden.(Hecht/Zander)

Barsche und Rapfen unterliegen keiner Fangbeschränkung und dürfen entnommen werden.

Zwei Angelruten mit einfachen Schonhaken.

Jeder gefangene und dem Brittelmaß entsprechende Raubfisch ist dem Gewässer zu entnehmen und in die Fangliste einzutragen.

Danach kann auf Friedfisch weitergefischt werden.