Saisonstart 1.März
„AKS“ Teichanlage Feistritztal
Die Teichanlage Feistritztal ist ein ca. 2,5 ha großer Naturbelassener Grundwasserteich, in dem hauptsächlich Hechte und Zander nachbesetzt werden. Die Teichanlage Feistritztal darf nur von Mitgliedern befischt werden.
Fischereiordnung Teichanlage Feistritztal
An der Teichanlage Feistritztal muss der Vorstand auf Grund einiger Vorkommnisse die Kontrollkarten ändern. Jeder gefangene und dem Brittelmaß entsprechende Raubfisch ist dem Gewässer zu entnehmen. Durch diese Regelung wird das Fanglimit auf fünf Stück Raubfische(Hecht und Zander) beschränkt. Es dürfen pro Monat zwei Fische entnommen werden. Die Regelung mit zwei Angelruten und einfachen Schonhaken ist nicht neu muss aber auf die Fanglisten gedruckt werden.
Entnahme Brittelmaß:
Hecht: 60cm bis 90cm, Zander: 40cm bis 75cm
Fische die nicht in diesem Brittelmaß entsprechen, sind mit der erforderlichen Schonung zurück zu setzen.
Das Fischen ist nur Mitgliedern des Vereins AKS erlaubt. Es werden keine Gästekarten verkauft.
Der Teich wird am 1. April freigegeben und am 31. Dezember geschlossen(Vorausgesetz der Teich ist Teilweise Eisfrei. Das Eis darf nicht aufgeschlagen werden).
Nachtfischen ist vom 1. April – 31. Oktober erlaubt.
Angelzeiten November und Dezember 06.00 – 20.00 Uhr
Bei totem Köderfisch und Kunstködern ist ein einfacher Schonhaken zu verwenden.
Es dürfen nur Rotaugen, Rotfedern, Karauschen und Brachsen als Köderfische Mitgenommen werden. Pro Angelmonat dürfen max. 20 Köderfische mitgenommen werden.
Amur, Karpfen und Schleie sind geschont.
Ab Juni dürfen zwei Raubfische im Monat und fünf Raubfische in der Saison entnommen werden.
Zwei Angelruten mit einfachen Schonhaken.
Jeder gefangene und dem Brittelmaß entsprechende Raubfisch ist dem Gewässer zu entnehmen und in die Fangliste einzutragen.
Danach kann auf Friedfisch weitergefischt werden.