Fischereiordnung ZVR 767056846
Sehr Geehrtes Mitglied
Fischereiordnung
Jeder Fischer muss im Besitz einer Fischereiberechtigung sein. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar.
Tageskarten müssen vor Angelbeginn beim Teichwart geholt werden. Die Tageskarte ist nur mit einer Unterschrift und dem Stempel des Vereins gültig.
Tageskarten-Fischern ist es nicht erlaubt Fische mitzunehmen, außer sie werden beim Teichwart gekauft.
Die Angelzeit für Gästekarten ist ganzjährig von 7:00 bis 19:00 Uhr. In dieser Zeit ist das Vereinshaus geöffnet.
Das Betreten der Teichanlage ist frühestens 15 Minuten vor Beginn der Angelzeit erlaubt.
Das Nachtfischen ist das ganze Jahr (außer an den vom Verein ausgehängten Terminen) verboten. Die Anlage muss bis spätestens
15 Minuten nach Ablauf der Angelzeit verlassen werden. Der Kescher ist im Eingangsbereich vor Angelbeginn zu desinfizieren.
Es darf mit zwei Angelruten und einfachem Schonhakengefischt werden. Weitere Angelruten sind so zu platzieren, dass eindeutig ersichtlich ist, dass sie nicht zum Angeln verwendet werden. Kinder bis 14 Jahre dürfen jeweils mit einer Angel mitfischen.
Es ist nicht erlaubt auf Hechte oder Zander zu fischen, außer an den für Mitglieder vorgesehenen Wochenenden zum Saisonabschluss. Für Mitglieder ist es gestattet auf Welse zu fischen. Bis 20kg dürfen die Welse mitgenommen werden.
Dabei ist zu beachten es darf auf Zander und Hecht sowohl im AKS Teich und im Teich Feistritztal nur mit Einfachem Schonhaken geangelt werden und jeder gefangene Raubfisch muss eingetragen werden !
Für Mitglieder gelten die auf den Fang/Kontrollkarten angegebenen Stückzahlen. Im Setzkescher dürfen sich nicht mehr als zwei Karpfen befinden. Karpfen über fünf kg sind geschont.
Vorfüttern, Spiegelfischen sowie das Fischen mit Zwillings- oder Drillingshaken ist verboten.
Der Kescher muss einen Durchmesser von ca. 60cm haben oder der Fischgröße (bis 30kg) anzupassen sein.
Das Keschern bzw. die schonende Zurücksetzung gefangener Fische ist Pflicht.
Zum Abhaken und zum Abwiegen der Fische muss eine Abhakmatte in ausreichender Größe verwendet werden.
Abhakmatten können im Vereinshaus ausgeborgt werden. Das Ufer bzw. die Umgebung der Anlage ist sauber zu halten. Beschädigungen der Dämme und der Bepflanzung sind zu vermeiden. Die Anrainergründe dürfen nicht betreten werden. Das Ausweiden gefangener Fische auf der Teichanlage ist strengstens verboten. Bei Verlassen des Angelplatzes muss die Angel eingezogen werden.
Der Fischereiverein „AKS“ übernimmt für Unfälle auf der Vereinsanlage und deren Folgen keine Haftung.
Die Kontrolle obliegt nur dem Fischereiverein „AKS“. Kontrollorgane haben sich mittels eines Ausweises zu legitimieren.
Vergehen gegen die Fischereiordnung werden mit dem sofortigen Entzug der Fischereiberechtigung geahndet und die Teichanlage ist sofort zu verlassen. Das Betreten der Anlage ist auf EIGENE GEFAHR, Eltern haften für ihre Kinder.
Abhakmattenpflicht! Schonhakenpflicht! Abhakmattenpflicht! Schonhakenpflicht
ZVR 767056846