Fischereiordnung

Fischereiordnung ​​​​ZVR 767056846

Sehr geehrtes Mitglied!

Der Verein bittet um Verständnis und um
Einhaltung des Rauchverbots im Vereinshaus!

 

 

Fischereiordnung

 

Jeder Fischer muss in Besitz einer Fischereiberechtigung sein. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar.

Tageskarten müssen vor Angelbeginn beim Teichwart geholt werden. Die Tageskarte ist nur mit einer Unterschrift und dem Stempel des Vereins gültig.

Tageskarten-Fischern ist es nicht erlaubt Fische mitzunehmen, außer sie werden beim Teichwart gekauft.

Die Angelzeit für Gästekarten ist in der Saison von 7:00 bis 19:00 Uhr. In dieser Zeit ist das Vereinshaus geöffnet.

Das Betreten der Teichanlage ist frühestens 15 Minuten vor Beginn der Angelzeit erlaubt.

Das Nachtfischen ist das ganze Jahr (außer an den vom Verein ausgehängten Terminen) verboten. Die Anlage muss bis spätestens
15 Minuten nach Ablauf der Angelzeit verlassen werden. Der Kescher ist im Eingangsbereich vor Angelbeginn zu desinfizieren.

 

Es darf mit zwei Angelruten und einfachem Schonhaken gefischt  werden. Weitere Angelruten sind so zu platzieren, dass eindeutig ersichtlich ist, dass sie nicht zum Angeln verwendet werden.

Kinder bis 14 Jahre dürfen:

  • mit einer Angel mit fischen, eine Tageskarte/ Vereinsmitglied  = 2 Angelruten, zb. Erwachsener 1 Angel + Kind 1 Angel, oder 2 Kinder mit je einer Angelrute.
  • eine Kinderkarte für € 5,- kaufen = 1 Angelrute.
  • von Vereinsmitgliedern am SFZ unter Aufsicht mit dessen Angel auf Raubfische an den Raubfischwochenenden angeln.

Es ist nicht erlaubt auf Hechte oder Zander zu fischen, außer an den für Mitglieder vorgesehenen Wochenenden  zum Saisonabschluss. Sollte ein gefangener Raubfisch nicht mehr zurück gesetzt werden können, ist dieser dem Teichwart zu übergeben. Für Mitglieder ist es gestattet auf Welse zu fischen. Bis 20kg dürfen die Welse mitgenommen werden. 

Dabei ist zu beachten es darf auf Zander und Hecht sowohl im AKS Teich und im Teich Feistritztal nur mit Einfachem Schonhaken geangelt werden und jeder gefangene Raubfisch muss eingetragen werden !

Für Mitglieder gelten die auf den Fang/Kontrollkarten angegebenen Stückzahlen. Im Setzkescher dürfen sich nicht mehr als zwei Karpfen befinden. Karpfen über 5 kg sind geschont.

 

Vorfüttern, Spiegelfischen sowie das Fischen mit Zwillings- oder Drillingshaken ist verboten.

 

Der Kescher muss einen min. Durchmesser von ca. 60cm haben  oder der Fischgröße (bis 30kg) angepasst sein.

Das Keschern bzw. die schonende Zurücksetzung gefangener Fische ist Pflicht.

Zum Abhaken und zum Abwiegen der Fische muss eine Abhakmatte in ausreichender Größe verwendet werden.

Abhakmatten können am SFZ im Vereinshaus um € 1,- ausgeborgt werden. Das Ufer bzw. die Umgebung der Anlage ist sauber zu halten. Beschädigungen der Dämme und der Bepflanzung sind zu vermeiden. Die Anrainergründe dürfen nicht betreten werden. Das Ausweiden gefangener Fische auf der Teichanlage ist strengstens verboten. Bei Verlassen des Angelplatzes muss die Angel eingezogen werden.

Der Fischereiverein „AKS“ übernimmt für Unfälle auf der Vereinsanlage und deren Folgen keine Haftung.

Die Kontrolle obliegt nur dem Fischereiverein „AKS“. Kontrollorgane haben sich mittels eines Ausweises zu legitimieren.

Vergehen gegen die Fischereiordnung werden mit dem sofortigen Entzug der Fischereiberechtigung geahndet und die Teichanlage ist sofort zu verlassen. Das Betreten der Anlage ist auf EIGENE GEFAHR, Eltern haften für ihre Kinder.

 

Abhakmattenpflicht!     Schonhakenpflicht!    

Schonhakenpflicht!     Abhakmattenpflicht!     

 

 

ZVR 767056846